Haustiere in der Hausgemeinschaft – Rechte, Pflichten und Rücksichtnahme
Haustiere sind für viele Menschen Familienmitglieder. In einer Mietwohnung mit Nachbarn dicht an dicht muss man aber ein paar Dinge beachten, um Ärger zu vermeiden.
1. Darf ich Haustiere halten?
- Kleintiere wie Hamster, Kaninchen, Wellensittiche oder Zierfische sind in der Regel immer erlaubt. Sie gelten nicht als störend (BGH-Urteil VIII ZR 10/92).
- Hunde und Katzen: Hier entscheidet der Vermieter. Ein generelles Verbot in Mietverträgen ist unwirksam, aber der Vermieter kann im Einzelfall verbieten, wenn das Tier zu Problemen führt (BGH-Urteil VIII ZR 168/12).
- Exotische Tiere (z. B. Schlangen, Spinnen): Genehmigungspflichtig und oft problematisch in Mietwohnungen.
2. Rücksicht auf Nachbarn
- Hunde sollten nicht stundenlang bellen. Dauergebell kann als Ruhestörung gelten.
- Katzen dürfen nicht auf Gemeinschaftsflächen streunen, wenn andere Mieter das nicht wollen.
- Tierkäfige oder -gehege nicht in Fluren oder Treppenhäusern aufstellen.
3. Hygiene und Sauberkeit
- Hundekot sofort beseitigen (auch im Garten oder auf dem Hof)
- Kratzbäume, Einstreu und Käfige regelmäßig reinigen
- Bei Allergikern in der Nachbarschaft Rücksicht nehmen (z. B. keine Tierhaare im Treppenhaus)
4. Rechtliche Grundlage
- BGB § 535 regelt die Gebrauchsgewährung der Mietsache – Haustierhaltung kann vom Vermieter eingeschränkt werden.
- Lärmschutz: Dauerbellen kann abgemahnt werden.
- Haftpflichtversicherung: Für Hunde oft Pflicht (je nach Bundesland).
5. Praktische Tipps
- Vor Anschaffung eines Haustiers Vermieter informieren
- Bei Konflikten mit Nachbarn ein klärendes Gespräch suchen
- Tierbeschäftigung und Training reduzieren Lärm und Unruhe
So schützt du dich vor Problemen und schaffst ein angenehmes Umfeld für alle.
Fazit
Haustiere sind erlaubt, solange sie keine unzumutbaren Störungen verursachen. Wer sich vorab informiert, Rücksicht nimmt und sein Tier gut erzieht, kann entspannt mit Nachbarn zusammenleben.




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