Nutzung von Gemeinschaftsflächen – Deine Rechte und Pflichten
In vielen Mietshäusern gibt es Gemeinschaftsflächen wie Treppenhaus, Keller, Waschküche, Fahrradraum oder Garten. Diese Flächen dürfen von allen genutzt werden, unterliegen aber klaren Regeln. Wer sich daran hält, vermeidet Konflikte mit Nachbarn und Vermieter.
1. Was sind Gemeinschaftsflächen?
- Treppenhaus, Flure und Eingangsbereiche
- Keller und Dachböden (wenn nicht explizit vermietet)
- Waschküche, Trockenraum
- Fahrradkeller
- Garten oder Hof (wenn zur gemeinsamen Nutzung freigegeben)
- Müllplatz
Wichtig: Private Gegenstände dürfen hier nur abgestellt werden, wenn der Vermieter das erlaubt.
2. Ordnung und Sauberkeit
- Treppenhaus und Flure freihalten (Brandschutz!)
- Müll nicht in Gemeinschaftsbereichen lagern
- Nach Nutzung (z. B. Waschküche) alles sauber hinterlassen
Das ist nicht nur eine Frage des Respekts, sondern auch rechtlich relevant: Laut Hausrecht des Vermieters kann die Nutzung geregelt und eingeschränkt werden.
3. Abstellen von Gegenständen
- Fahrräder nur in dafür vorgesehenen Räumen
- Kinderwagen und Rollatoren dürfen in vielen Bundesländern im Hausflur stehen, wenn kein Platz besteht und Fluchtwege frei bleiben (BGH-Urteil VIII ZR 244/03)
- Möbel, Kartons oder Elektrogeräte sind tabu
Der Vermieter darf die Entfernung von unzulässigen Gegenständen anordnen.
4. Garten und Hof
- Nur nach Absprache oder laut Mietvertrag nutzen
- Kein Grillen ohne Erlaubnis des Vermieters (kann in Hausordnung stehen)
- Spielgeräte und Pools sind genehmigungspflichtig
BGH-Urteil VIII ZR 207/04: Mieter dürfen Gemeinschaftsgärten nutzen, solange nichts anderes vereinbart ist.
5. Waschküche und Trockenraum
- Nutzungszeiten einhalten
- Wäsche sofort nach Ende des Waschgangs entnehmen
- Geräte sauber hinterlassen
So verhinderst du Streit und Verzögerungen.
6. Rechtliche Grundlage
Die Nutzung von Gemeinschaftsflächen ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt (§ 535 BGB – Gebrauchsgewährung der Mietsache). Details legt der Mietvertrag oder die Hausordnung fest. Bei Verstößen drohen Abmahnungen.
Fazit
Gemeinschaftsflächen sind ein Angebot und kein Selbstbedienungslager. Wer sie sauber hält, Fluchtwege frei lässt und sich an Nutzungsregeln hält, sorgt für ein angenehmes und sicheres Wohnumfeld.




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