Was dein Vermieter darf – und was nicht

Als Mieter hast du Rechte und Pflichten. Dein Vermieter hat ebenfalls Rechte, aber auch klare Grenzen. Wer weiß, was erlaubt ist und was nicht, kann Konflikte vermeiden und selbstbewusst auftreten.

1. Zutritt zur Wohnung

  • Der Vermieter darf deine Wohnung nicht ohne deine Zustimmung betreten.
  • Zutritt ist nur erlaubt bei wichtigen Gründen (z. B. Reparaturen, Wartungen, Besichtigungen mit Nachmietern).
  • Er muss vorher einen Termin ankündigen (mindestens 24 Stunden vorher, in der Praxis oft mehrere Tage).
  • In Notfällen (z. B. Wasserrohrbruch, Brand) darf der Vermieter auch ohne Zustimmung die Wohnung betreten.

Rechtsgrundlage: BGB § 535 (Gebrauchsgewährung der Mietsache).

2. Miete & Nebenkosten

  • Miete darf nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhöht werden.
  • In angespannten Wohnungsmärkten gilt oft eine Mietpreisbremse (§ 556d BGB).
  • Nebenkosten müssen transparent und korrekt abgerechnet werden (§ 556 Abs. 3 BGB).
  • Pauschale Erhöhungen ohne Begründung sind unzulässig.

3. Modernisierungen & Reparaturen

  • Modernisierungen muss der Vermieter 3 Monate vorher ankündigen (§ 555c BGB).
  • Du darfst Modernisierungen nicht grundsätzlich verweigern, hast aber Anspruch auf Mietminderung, wenn deine Wohnung dadurch eingeschränkt nutzbar ist.
  • Kleinreparaturen bis zu einem festgelegten Betrag (meist 75–100 €) können im Mietvertrag auf den Mieter übertragen werden.

Alles darüber hinaus trägt der Vermieter.

4. Kündigung & Eigenbedarf

  • Dein Vermieter kann dir nur mit gesetzlichem Grund kündigen (z. B. Eigenbedarf, schwere Pflichtverletzung des Mieters).
  • Eigenbedarf muss begründet und nachweisbar sein (§ 573 BGB).
  • Die Kündigungsfristen sind je nach Mietdauer gestaffelt (mindestens 3 Monate, maximal 9 Monate).
  • Eine fristlose Kündigung ist nur bei schweren Pflichtverletzungen möglich.

5. Hausordnung & Regeln

  • Der Vermieter darf eine Hausordnung aufstellen, um das Zusammenleben zu regeln (z. B. Ruhezeiten, Mülltrennung).
  • Er darf keine einseitigen Änderungen vornehmen, die stark in deine Rechte eingreifen (z. B. Haustierhaltung pauschal verbieten, obwohl diese vorher erlaubt war).
  • Neue Regelungen müssen zumutbar und verhältnismäßig sein.

6. Schönheitsreparaturen & Renovierung

  • Grundsätzlich ist der Vermieter für Schönheitsreparaturen zuständig.
  • Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass du z. B. beim Auszug renovierst.
  • Starre Fristen („alle 3 Jahre“) sind laut BGH oft unwirksam.
  • Klauseln müssen individuell und fair sein.

7. Praktische Tipps für dich

  • Mietvertrag sorgfältig lesen, bevor du unterschreibst.
  • Bei Unklarheiten oder Streit: Mieterschutzbund oder Fachanwalt für Mietrecht einschalten.
  • Alle Absprachen schriftlich festhalten.

So bist du rechtlich abgesichert.

Fazit

Der Vermieter hat Rechte, aber auch klare Grenzen. Er darf nicht einfach in deine Wohnung, die Miete willkürlich erhöhen oder neue Regeln einseitig durchsetzen. Wer seine Rechte kennt, kann selbstbewusst handeln und Konflikte auf Augenhöhe lösen.

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