So tricksen Betrüger bei Wohnungsangeboten
1. Die „Ana Fernández“-Masche
Ein angeblicher Vermieter namens „Ana Fernández“ gibt vor, viel im Ausland zu sein und daher keine Besichtigungstermine anbieten zu können. Interessenten werden aufgefordert, vorab eine Kaution von drei Monatsmieten über einen Treuhandservice wie TripAdvisor zu zahlen. Erst nach Zahlungseingang soll der Schlüssel versendet werden. In diesem Fall wurde ein gefälschtes Inserat mit Bildern einer real existierenden Wohnung verwendet, um Vertrauen zu erwecken. Quelle: Watchlist Internet.
2. Die „Airbnb-Abwicklung“
Betrüger geben vor, über Plattformen wie Airbnb eine Wohnung vermieten zu wollen. Sie behaupten, sich im Ausland aufzuhalten, und fordern Interessenten auf, die Kaution über einen Treuhandservice zu zahlen. Nach Zahlungseingang wird der Kontakt abgebrochen, und die Wohnung existiert nicht. Quelle: Verbraucherzentrale Deutschland.
3. Die „Western Union“-Falle
Ein vermeintlicher Vermieter gibt an, sich im Ausland aufzuhalten und bittet Interessenten, die Kaution über Western Union oder MoneyGram zu überweisen. Nach der Zahlung wird der Kontakt abgebrochen, und die Wohnung existiert nicht. Quelle: Verbraucherzentrale Deutschland.
4. Die „Fake-Immobilienagentur“
Betrüger treten als Immobilienagenturen auf und behaupten, Wohnungen im Ausland zu vermitteln. Sie verlangen Vorauszahlungen für Besichtigungen oder Reservierungen. Nach der Zahlung wird der Kontakt abgebrochen, und die Wohnung existiert nicht. Quelle: leo.tu-dresden.de.
5. Die „Kaution vor Besichtigung“-Masche
Ein angeblicher Vermieter gibt vor, sich im Ausland aufzuhalten und fordert Interessenten auf, die Kaution vorab zu überweisen, um die Wohnung zu reservieren. Nach der Zahlung wird der Kontakt abgebrochen, und die Wohnung existiert nicht. Quelle: Stiftung Warentest.
6. Die „Fake-Wohnungsbesichtigung“
Betrüger geben vor, eine Wohnung zu vermieten, und laden Interessenten zu einer Besichtigung ein. Vor Ort stellen sie fest, dass die Wohnung bereits vermietet ist oder gar nicht existiert. Oft wird ein gefälschtes Inserat mit Bildern einer realen Wohnung verwendet, um Vertrauen zu erwecken. Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
7. Die „Überbezahlte Mieterin“-Masche
Ein angeblicher Vermieter behauptet, dass eine frühere Mieterin die Kaution zu hoch gezahlt habe. Er bietet an, den Differenzbetrag zu erstatten, verlangt dafür aber persönliche Bankdaten oder eine Vorauszahlung. Nach der Zahlung bricht der Kontakt ab. Quelle: Polizei Berlin.
8. Die „Mietkautions-Vorkasse per PayPal oder Kryptowährung“
Betrüger fordern die Zahlung der Kaution über PayPal Friends oder Kryptowährungen, um die Überweisung angeblich zu beschleunigen. Nach der Zahlung ist der Kontakt abgebrochen und die Wohnung existiert nicht. Quelle: Verbraucherzentrale Deutschland.
9. Die „Gefälschte Wohnungsanzeige mit Profi-Bildern“
Betrüger kopieren echte Inserate von seriösen Portalen und ändern Kontaktdaten. Interessenten sollen vorab bezahlen, um die Wohnung „zu reservieren“. Nach der Zahlung ist der Kontakt verschwunden. Quelle: Watchlist Internet.
10. Die „Arzt- oder Geschäftsreisender“-Masche
Ein vermeintlicher Vermieter gibt an, Arzt oder Geschäftsreisender zu sein, der sich vorübergehend im Ausland aufhält. Interessenten sollen die Kaution oder Miete vorab zahlen, um die Wohnung zu sichern. Nach der Zahlung bricht der Kontakt ab. Quelle: Stiftung Warentest.
Wichtige Hinweise zum Schutz vor Betrug:
- Keine Vorauszahlungen leisten: Zahlen Sie niemals eine Kaution oder Miete, bevor Sie die Wohnung besichtigt haben und ein offizieller Mietvertrag vorliegt.
- Misstrauisch bei Dringlichkeit: Seien Sie vorsichtig, wenn der Vermieter Druck ausübt oder behauptet, sich im Ausland aufzuhalten und keine Besichtigung vor Ort möglich ist.
- Überprüfen Sie die Identität: Fordern Sie den Vermieter auf, sich auszuweisen, und prüfen Sie die Angaben sorgfältig.
- Nutzen Sie sichere Zahlungswege: Vermeiden Sie Zahlungen über unsichere Kanäle wie Western Union oder MoneyGram.
- Melden Sie Verdachtsfälle: Informieren Sie die Polizei oder die Verbraucherzentrale über verdächtige Angebote.


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